BDKJ warnt vor „faktischem Rechtsanspruch“ in einem „neuen Gesellschaftsdienst“
15.10.2026 |
Ein fatales Signal an die Pluralität und Subsidiarität in den Freiwilligendiensten
Aus einem Interview wird die Bundesministerin Prien zitiert: „Wir wollen faktisch einen Rechtsanspruch schaffen, eine Garantie, dass jeder, der Gesellschaftsdienst leisten will, diesen auch leisten kann“.
| Unter (Bundes)Gesellschaftsdiensten sind laut dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) der bisherige Bundesfreiwilligendienst (BFD) und ein möglicher neuer Zivildienst im Falle einer reaktivierten Wehrpflicht zu verstehen. Ausdrücklich nicht gemeint sind hier die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), die in der Verantwortung der Bundesländer stehen. „Der Bundesfreiwilligendienst wurde 2011 als reaktives Vorhaltesystem auf die Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt, um den Wegfall des Ersatzdienstes für junge Männer in sozialen Einrichtungen zu kompensieren”, erklärt Henner Gädtke, Bundesvorsitzender des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). So handelt es sich beim BFD oder einem neuen (Bundes)Gesellschaftsdienst um einen Dienst des Staates, der auf Grundlage eines eigenen Gesetzes durchgeführt wird und im Bundeshaushalt anders veranschlagt ist als die zivilgesellschaftlich organisierten Jugendfreiwilligendienste. „Eine Garantie ausschließlich für die durch den Bund durchgeführten Dienstformate, ohne gleichwertige Regelungen für FSJ, FÖJ und die internationalen Freiwilligendienste, erscheint uns daher destruktiv. Ein Ansatz, den staatlichen Dienst förderrechtlich zu bevorzugen, könnte dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen”, betont Henner Gädtke. „Damit wird die zivilgesellschaftlich und verbandlich organisierte Pluralität und Trägervielfalt der Jugendfreiwilligendienste gefährdet, die schon heute mit einer geringeren Bundesförderung auskommen müssen.” Würde nur im Dienst des Bundes ein Rechtsanspruch eingeführt, könnten Träger und Einsatzstellen zur Reduktion von Doppelstrukturen in der Verwaltung ihr Engagement in den Jugendfreiwilligendiensten beenden und sich nur noch auf den einen staatlichen Dienst konzentrieren, der zugleich ökonomisch für die Dienstleistenden attraktiver ist. Denn Prien kündigte ebenfalls eine Erhöhung des Taschengelds für die Freiwilligendienste an. Hier sieht das BMBFSFJ bei den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ derzeit allein die Länder in der Pflicht. Dabei zeigt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, dass auch der Bund hier Gestaltungsspielraum hätte. Noch vor wenigen Jahren plante das Bundesjugendministerium den von uns geforderten Rechtsanspruch für alle Freiwilligendienstformate sowie verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für alle Freiwilligen. Dass das Ministerium von diesem Vorhaben abgerückt ist, bedauert der BDKJ und fordert, daran wieder anzuknüpfen. „Bereits jetzt stehen wir vor der Herausforderung, mit unzureichenden Förderbedingungen für unsere Freiwilligen und unsere Einsatzstellen im FSJ wirtschaftlich und planerisch attraktiv zu bleiben. Ein einseitiger ‚faktischer Rechtsanspruch‘ für eine andere Dienstform würde diese Situation weiter verschärfen!“, erklärt der BDKJ-Bundesvorsitzende Henner Gädtke und fügt hinzu: „Unsere Demokratie steht zunehmend unter Druck. In den Freiwilligendiensten, die die Bundesjugendministerin Prien zu Recht als ‚Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unserer Demokratie‘ bezeichnet hat, sind die zivilgesellschaftlichen Verbände seit Jahrzehnten starke Akteure. So waren es die Kirchen, die in der Mitte des letzten Jahrhunderts den Grundstein für das Freiwillige Soziale Jahr legten. Vor diesem Hintergrund verkennt es die Bedeutung einer offenen und aktiven Gesellschaft, wenn die historisch gewachsene und gesellschaftlich wichtige Arbeit in den Jugendfreiwilligendiensten unnötig gefährdet wird. Wir dürfen nicht zulassen, dass zivilgesellschaftliche Räume durch den Staat eingeschränkt werden!“ Prien wird in dem Interview weiter zitiert: “Wir brauchen alle, die bereit sind, ihren Teil beizutragen.“ Schon heute übernehmen tagtäglich gut 50.000 junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten der zivilgesellschaftlichen Verbände Verantwortung in zahlreichen Hilfsaufgaben – sie sammeln nicht nur praktische Erfahrungen, sondern erleben auch ein identitätsstiftendes Engagement, das weit über finanzielle oder administrative Aspekte hinausgeht. „Junge Menschen sind bereit, sich zu engagieren und einzubringen, brauchen hierfür aber ihrerseits förderliche Rahmenbedingungen statt subtilen Adultismus. Die Debatte um einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst muss unter Beteiligung aller Akteursgruppen im Feld des besonderen bürgerschaftlichen Engagements geführt werden!“, betont Gädtke. Ein Rechtsanspruch darf aus Sicht des BDKJ nur dann etabliert werden, wenn er alle Freiwilligendienstformate gleichermaßen umfasst, wie ihn die Verbände in der gemeinsamen Vision 2030 fordern. Nur so bleibt die plurale Trägerlandschaft in einer vielfältigen Gesellschaft erhalten. Es braucht parallel zu einem Bundesgesellschaftsdienstegesetz daher ein flankierendes Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz das explizit die zivilgesellschaftlichen Jugendfreiwilligendienste in den Blick nimmt. „Politische Entscheidungsträger*innen sind daher dringend aufgefordert, kein Ungleichgewicht zwischen den Dienstformaten des Staates und der Zivilgesellschaft entstehen zu lassen. Nur dann kann die Resilienz unserer pluralen Gesellschaft in einem demokratischen und sozialen Bundesstaat langfristig gesichert werden”, betont Henner Gädtke. Hierfür braucht es aus Sicht des BDKJ auch keinen Pflichtdienst, den Prien zwar derzeit nicht plane, aber ausdrücklich befürwortet. |